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SATZUNG DER GEORGIA TRIUMPH ASSOCIATION
THE GEORGIA TRIUMPH ASSOCIATION wurde am 2. Juli 1980 von Mike Elder und Terry Allen gegründet und wurde am 23. Oktober 1981 ein offizielles lokales Chapter des Vintage Triumph Register. Die Mitglieder der GEORGIA TRIUMPH ASSOCIATION sind Menschen mit drei Gemeinsamkeiten:
Der Stolz und die Auszeichnung, ein „kleines britisches Auto“ zu besitzen
Der Wunsch, an Veranstaltungen und Touren teilzunehmen, die die sportlichen Fahr- und Handlingeigenschaften des Triumph-Automobils demonstrieren
Die Freude daran, ihr Interesse, ihren Enthusiasmus und ihr Wissen mit anderen zu teilen, egal ob jung oder alt.
THE GEORGIA TRIUMPH ASSOCIATION genießt eine langjährige Erfolgsposition und war für einige der besten Autoveranstaltungen in der Region verantwortlich. Das Format und der Ruf der GTA-Touren und -Events ziehen Teilnehmer aus ganz Georgia sowie aus vielen umliegenden Bundesstaaten an. GTA-Mitglieder in Vergangenheit und Gegenwart haben zu unserer langen und erfolgreichen Geschichte beigetragen. Wir hoffen, dass Sie die vielen Gelegenheiten nutzen, an unseren Clubaktivitäten teilzunehmen und sie zu genießen, während Sie zu seiner zukünftigen Vitalität beitragen.
1. NAME
1.1. Der Name dieser Organisation lautet Georgia Triumph Association, im Folgenden GTA genannt.
2. ZWECK
2.1. Bereitstellung eines Forums für Triumph- und andere britische Autobesitzer und Enthusiasten zur Förderung der Erhaltung, allgemeinen Freude und Wartung von Triumph-Automobilen für Bildungs-, Freizeit- und historische Zwecke.
3. MITGLIEDER
3.1. Jede Person, die daran interessiert ist, die Ziele, Ideale und die Arbeit der GTA zu fördern, kann die Mitgliedschaft beantragen. Die Mitgliedschaft umfasst den Ehepartner oder Lebensgefährten.
3.1.1. Neuen Bewerbern, die zwischen dem ersten Septembertag und dem letzten Dezembertag aufgenommen werden, wird die Mitgliedschaft bis zum letzten Tag des folgenden Kalenderjahres gewährt.
3.1.2. Die Mitglieder müssen Verlängerungsanträge und Jahresbeiträge ab Januar einreichen. Die vollständige Zahlung muss vor dem regulären Clubtreffen im März erfolgen oder die Person wird aus der Mitgliedschaft ausgeschlossen.
3.2. Jeder Antragsteller hat die erforderlichen Jahresbeiträge zu entrichten.
3.2.1. Die Jahresbeiträge werden von den Amtsträgern und dem Vorstand festgelegt.
3.2.2. Der Jahresbeitrag eines Angehörigen im aktiven Dienst der Streitkräfte wird erlassen.
3.2.3. Jede Mitgliedschaft hat eine Stimme.
3.2.4. Jedes Mitglied kann mit einer Zweidrittelmehrheit der bei einer Vorstandssitzung anwesenden Amtsträger und Vorstandsmitglieder aus Gründen, die sie für gültig halten, gerügt, suspendiert oder aus der GTA ausgeschlossen werden.
4. OFFIZIERE und VORSTAND
4.1. Die Positionen der GTA-Beauftragten umfassen einen Präsidenten, einen Vizepräsidenten, einen Sekretär, einen Schatzmeister und ein allgemeines Mitglied. Das Board of Directors besteht aus einem ordentlichen Mitglied und mindestens vier Mitgliedern (Directors) des Boards.
4.1.1. Der Präsident ist der Chief Executive Officer und koordiniert und überwacht die Aktivitäten der GTA.
4.1.2. Die Position des Member-at-large wird vom letzten verfügbaren ehemaligen GTA-Präsidenten besetzt. Das Mitglied auf freiem Fuß sollte dem Präsidenten durch Beratung und Unterstützung bei der Führung des GTA helfen.
4.1.3. Die Vorstandsmitglieder sind Mitglieder, die zusätzliche Unterstützungsfunktionen wie Veranstaltungen, Mitgliedschaft, Newsletter, Regalia und Website übernehmen
4.2. Die Wahlen erfolgen geheim.
4.2.1. Nominierungen aus dem Plenum werden bei den regulären GTA-Meetings im Oktober und November entgegengenommen und in den Newslettern von November und Dezember veröffentlicht.
4.2.2. Die Stimmzettel werden beim regulären GTA-Treffen im Dezember verteilt und abgegeben.
4.3. Amtsträger können durch Mehrheitswahl gewählt werden.
4.3.1. Amtsträger dienen die in dieser Satzung vorgeschriebene Amtszeit oder bis ihre Nachfolger gewählt sind.
4.3.2. Präsident, Vizepräsident, Sekretär und Schatzmeister werden für ein Jahr gewählt, mit einer Begrenzung auf zwei aufeinanderfolgende Amtszeiten.
4.3.3. Von den Amtsträgern ernannte Mitglieder, die als Direktoren des Vorstands fungieren, haben eine Amtszeit von zwei Jahren ohne Begrenzung aufeinanderfolgender Amtszeiten.
4.3.4. Die Amtszeiten beginnen je nach Bedarf mit der regulären GTA- oder Vorstandssitzung im Januar.
4.3.5. Ein vakantes Amt kann mit einer Zweidrittelmehrheit der bei einer Vorstandssitzung anwesenden Amtsträger und Vorstandsmitglieder besetzt werden.
4.3.6. Kein Mitglied darf gleichzeitig mehr als ein Amt bekleiden.
4.3.7. Jeder Amtsträger oder Vorstandsmitglied, der drei Sitzungen in einem Jahr ohne Angabe von Gründen versäumt, wird aus dem Vorstand entlassen.
5. TAGUNGEN
5.1. Regelmäßige GTA-Meetings finden am zweiten Dienstag jedes Monats statt, sofern nicht anders von den Amtsträgern angeordnet. Ort und Zeit der ordentlichen GTA-Sitzungen werden vom Präsidenten festgelegt.
5.2. Besondere GTA-Meetings können vom Präsidenten einberufen werden, wann immer dies aus triftigen Gründen für notwendig erachtet wird. Ort und Zeit der Sitzungen werden vom Präsidenten bestimmt.
5.3. Vorstandssitzungen finden nach Bedarf statt. Ort und Zeit der Vorstandssitzungen werden vom Vorstandsvorsitzenden bestimmt.
5.4. Bei einer Versammlung dürfen keine offiziellen Geschäfte abgewickelt werden, es sei denn, zum Zeitpunkt der Geschäfte ist ein Quorum anwesend. Fünfzehn Clubmitglieder bilden ein Quorum bei regulären oder besonderen Clubtreffen. Bei Vorstandssitzungen sind fünf Mitglieder beschlussfähig.
5.5. Der Präsident oder ersatzweise der Vizepräsident oder ersatzweise das Mitglied-at-large führt den Vorsitz bei regulären oder besonderen Clubtreffen.
5.6. Der Präsident oder bei dessen Verhinderung der Vizepräsident führt den Vorsitz bei Vorstandssitzungen.
6. AUSSCHÜSSE
6.1. Der Bedarf an ständigen und besonderen Ausschüssen oder anderen Schlüsselpositionen wird entweder vom Club, den Amtsträgern oder dem Vorstand bestimmt und vom Präsidenten ernannt.
6.2. Der Präsident ist von Amts wegen Mitglied aller Ausschüsse.
7. PARLAMENTARISCHE BEHÖRDE
7.1. Der Club unterliegt in allen Fällen den Robert's Rules of Order, sofern anwendbar und soweit nicht im Widerspruch zu diesen Statuten.
8. ÄNDERUNGEN
8.1. Diese Satzung kann bei einer regulären Clubversammlung mit einer Zweidrittelmehrheit der anwesenden Mitglieder vorgelegt und geändert werden, vorausgesetzt, die Änderung wurde schriftlich eingereicht und bei einer vorherigen Vorstandssitzung mit einer Zweidrittelmehrheit der Amtsträger und Vorstandsmitglieder genehmigt
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